Die Fremdüberwachung von FSA ist von Überwachungsstellen entsprechend LBO durchzuführen. Im
Rahmen der Fremdüberwachung ist regelmäßig zu überprüfen, ob das Bauprodukt den
maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht. Ist dies der Fall, wird von
der Zertifizierungsstelle ein Übereinstimmungszertifikat ausgestellt.
Für die Überwachung und Zertifizierung von Bauprodukten nach hEN steht Ihnen das CPCN -
netzwerk zur Verfügung - weiter lesen -
ÜZ-STELLEN
nach LANDESBAUORDNUNG
Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen – kurz ÜZ-Stellen – tragen
als unparteiliche Stellen dazu bei, dass Bauprodukte den nationalen Anforderungen entsprechen und
sicher verwendet werden können.
Die Überwachungsgemeinschaften sind vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannt als
Zertifizierungs- und Überwachungsstellen für Fremdüberwachungen. Als neutrale und unabhängige
Stellen sind sie in der Lage, Bauprodukte zu zertifizieren und Herstellwerke zu überwachen.
Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Feuerschutzabschlüsse
ÜG NIEDERSACHSEN / BREMEN / SACHSEN-ANHALT e.V.
ÜWG SACHSEN e.V.
ÜG BAYERN e.V.
ÜG BERLIN-BRANDENBURG e.V.
ÜG NORD e.V.