Sicherheit braucht Kontrolle – Wir zertifizieren Feuerschutzabschlüsse

Ob Metall, Holz oder Aluminium: Wenn es um Feuerschutztüren und -abschlüsse geht, müssen Sie sich auf geprüfte Qualität verlassen können. Wir sind eine anerkannte Zertifizierungs- und Überwachungsstelle nach den Landesbauordnungen und unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen zuverlässig bei:

  • der Zertifizierung von Feuerschutzabschlüssen nach nationaler Zulassung (Z-6.20…),
  • der Fremdüberwachung Ihrer Produktionsstätte und der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK),
  • sowie der Begleitung bei Zustimmungen im Einzelfall und vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen.

Wir sind als neutrale und unabhängige Stelle in der PÜZ-Liste (Bereich 21/5) aufgeführt.

Mehr als nur ein Haken im Formular

Unsere Mitglieder profitieren von mehr als nur reiner Zertifizierung:

  • Zugang zu Übereinstimmungskennzeichen (Ü-Zeichen)
  • Fachinformationen aus erster Hand
  • Austausch und Netzwerkpflege bei der jährlichen Mitgliederversammlung mit angeschlossener Fachtagung

So bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand zu Normen, Zulassungen, Zubehör und bauaufsichtlichen Anforderungen.

CE-Kennzeichnung für den europäischen Markt

Wenn Sie Produkte nach europäisch harmonisierten Normen in den Verkehr bringen, sind Sie bei uns ebenfalls richtig. Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern AKF gbd GmbH, IBS Linz und gdb Dornbirn bieten wir Zertifizierung und Fremdüberwachung für:

  • EN 16034 – Feuerschutzabschlüsse im Außenbereich
  • EN 14351-1 – Außentüren mit Fluchtwegfunktion
  • EN 12101-2 – Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG)

Über das Netzwerk können Fertigungsbetriebe die Fähigkeit zur CE-Kennzeichnung erlangen. Die Netzwerkpartner IBS Linz, gbd Dornbirn und AKF gbd GmbH sind akkreditierte und notifizierte Stellen, die auf absolute Vertraulichkeit und Unparteilichkeit setzen.

System 1: Wenn’s auf jede Kontrolle ankommt

Für Türen, Tore und Fenster mit Feuer- und/oder Rauchschutz-Eigenschaften gilt in Europa das System 1 der Leistungsbewertung. Dazu gehören:

  • die Erstinspektion Ihrer Produktionsstätte,
  • die Entnahme von Prüfmustern,
  • sowie die laufende Überwachung und Bewertung Ihrer WPK.

Im Innenbereich (nach Landesbauordnung) bleibt die Ü-Kennzeichnung weiterhin relevant – im Außenbereich wurde sie durch die CE-Kennzeichnung ersetzt (seit 01.11.2019).